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Fragen und Antworten (FAQ)

Wir bitten um Verständnis, dass wir noch nicht die vollständigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ voröffentlichen können, möchten aber schon einmal einige oft gestellte Fragen beantworten:

Ab wann und bis wann kann man sich anmelden?

Sie können sich leider nicht mehr zum DJK-Bundessportfest anmelden, da der Anmeldeschluß am 03. April 2022 war.

Wie hoch ist der Festbetrag und was beinhaltet er?

Der Festbetrag beträgt 36 Euro pro Person. Er beinhaltet die Startgebühr, die Teilnahme am Programm (Beschränkung der Einlasszahlen bei Veranstaltungen der DJK-Vereine sind möglich) und das Teilnehmershirt (Sport-Shirt) sowie die Möglichkeit der Übernachtung im Gemeinschaftsquartier solange Plätze frei sind (Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldung).

Was kostet die Übernachtung im Gemeinschaftsquartier bzw. das Frühstück?

Die Übernachtung ist mit dem Festbetrag abgegolten, es muss für alle drei Tage ein Frühstück gebucht werden (6 Euro pro Frühstück = 18 Euro).

Frühstückszeiten: 6:30 – 9.00 Uhr (in Ausnahmefällen auch früher). Es ist nicht möglich, Frühstücke für nur einen oder zwei Tage zu buchen oder eine Übernachtung im Gemeinschaftsquartier ohne Frühstück zu buchen!

In den Gemeinschaftsquartieren dürfen keine Kaffeemaschinen, Sandwichtoaster oder ähnliche Gerätschaften genutzt werden, Grillen auf dem Gelände ist nicht erlaubt! Eine Übernachtung von Minderjährigen ohne Betreuer*in ist nicht möglich.

Betreuer*innen

Die Vereine müssen für minderjährige Teilnehmer*innen Betreuer*innen stellen. Bei Übernachtung müssen diese das gleiche Geschlecht wie die Teilnehmer*innen haben.

Die Vereine bestätigen per Unterschrift, dass die Trainer*innen und Betreuer*innen dem Verein ein gültiges erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben!

Warum wurden einige Wettbewerbe gestrichen?

In einigen Wettbewerben gab es zu wenige Anmeldungen. Die Gründe dafür sind vor allem von den Fachverbänden angesetzte Nachholtermine im Ligaspielbetrieb und für Relegationsspiele, an denen die DJK-Mannschaften teilnehmen müssen. Zudem gab es insbesondere im Bereich der Mannschaftssportarten die Sorge, wegen möglicher Corona-Erkrankungen die benötigte Spieler*innenanzahl zu erreichen. Leider spielten für die Vereine auch die stark gestiegenen Kosten für Mietfahrzeuge zur Anreise von kleinen Gruppen eine Rolle.

Werden für Anmeldungen für abgesagte Wettbewerbe den Vereinen Kosten in Rechnung gestellt?

Nein.

COVID-19

Wir werden uns an die gesetzlichen Bestimmungen halten und gehen davon aus, dass die 3-G-Regelung Anwendung finden muss. In welcher Form sich das gestaltet, lässt sich heute leider noch nicht sagen.

Neu: es wird diesmal neben der Vereinsmeldung und der sportlichen Meldung eine Akkreditierung jedes*r Teilnehmer*in mit Foto geben. Die Teilnehmer*innen können das Foto über eine Portal hochladen, bei kurzfristigen Ummeldungen gibt es die Möglichkeit der Akkreditierung vor Ort (es ist mit Wartezeiten zu rechnen). Ohne Akkreditierung kann weder der Shuttle-Service genutzt werden noch gibt es Einlass zu den Sportstätten und Gemeinschaftsunterkünften.

Sportstätten Verpflegung

An oder in der Nähe der Sportstätten gibt es die Möglichkeit sich zu verpflegen (Cafeteria, Vereinsgaststätte, Kantine).

Anti-Doping-Erklärungen

Wie in der Vergangenheit benötigen wir von den Trainer*innen, Betreuer*innen, Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen etc. eine unterschriebene Ehrenerklärung im Original (kein Scan, kein Fax!)

Von den Sportler*innen benötigen wir die Athlet*innenerklärung und die Unterschrift unter die Schiedsgerichtsvereinbarung (bei Minderjährigen die Unterschrift der Sportler*innen und der Erziehungsberechtigten). Ohne Vorlage der Erklärungen gibt es keine Startberechtigung.

Versicherung

Alle Teilnehmer*innen müssen über den meldenden Verein versichert sein. Der Veranstalter schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab, die aber z.B. nicht im Falle einer Sportverletzung greift.

Schulbefreiung

Formulare stellen wir auf der Webseite zum Download zur Verfügung, die Entscheidung liegt aber bei der jeweiligen Schulleitung.

Alkoholische Getränke

In den Gemeinschaftsunterkünften und dem dazu gehörigen Gelände sowie davor und in und an den Sportstätten ist der Genuss und Ausschank alkoholischer Getränke nicht gestattet. (Eine Ausnahme kann der Ausschank durch den Pächter einer Vereinsgaststätte sein, die Getränke müssen aber dann dort konsumiert werden und nicht in der Sportstätte oder auf dem Sportgelände.)

Transport Unterkünfte – Sportstätten – Abendprogramm

Viele Sportstätten und der Stadtpark sind fußläufig erreichbar. Zudem können voraussichtlich die Stadtlinien kostenfrei genutzt werden und es wird ein „Ringbus“ eingesetzt, die die Strecke Schwabach – Roth – Katzwang – Roth – Schwabach - … bedient.

Wo wird das Meldebüro sein?

Entweder in der Aula des Wolfram-Eschenbach-Gymnasiums oder gegenüberliegend in der Halle der DJK-Schwabach.

Ab wann können die Unterkünfte bezogen werden?

Nach Plan ab Freitag, 03.06.2022, 16:30 Uhr.

Ab wann wird das Meldebüro für die Vereine/Teilnehmer*innen geöffnet sein?

Nach Plan ab Freitag, 03.06.2022, 13:00 Uhr. (Für die Bundesfachwarte/Hallenleitungen ab 10:30 Uhr zur Abholung der Helfershirts, der Medaillen, Urkunden, Fahnenschmuck, Plakate, etc.)

Gäste / Fans / Eltern

Gäste, Fans und Eltern sind willkommen. Eine Anmeldung ist möglich und sinnvoll. Ohne Akkreditierung kann weder der Shuttle-Service genutzt werden noch gibt es Einlass zu den Sportstätten und Gemeinschaftsunterkünften.

Änderungen vorbehalten!

Gefördert durch

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat

Veranstaltungsort

Stadt Schwabach - Die Goldschlägerstadt.

Veranstalter

DJK Sportverband DJK Diözesanverband Eichstätt DJK Sportjugend
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